Neuregelung der Untersuchungshaft in Sachsen auf den Weg

Justizminister Geert Mackenroth erklärte hierzu: “Das bisherige Stückwerk ersetzen wir durch eine Regelung aus einem Guss. Erstmals wird der Vollzug der U-Haft damit umfassend auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Sachsen schafft die Voraussetzung für einen zeitgemäßen Untersuchungshaftvollzug. Zugleich erhöhen wir die Sicherheit in den sächsischen Gefängnissen insgesamt, z.B. durch klare Regelungen zum Einsatz von Videoüberwachungsanlagen.“
Der Entwurf regelt die Struktur der Haftbedingungen und die Ansprüche von Untersuchungsgefangenen im vollen Umfang. Die Kernbestandteile sind die Einzelunterbringung der Gefangenen, ihre Trennung von den Strafgefangenen und die Regelungen zum Kontakt mit der Außenwelt. Die bestehende Schlechterstellung vieler Untersuchungsgefangener gegenüber Strafgefangenen soll beendet werden. Auch die Strafgefangene sollen während der Haft verstärkt arbeiten können. Für alle wesentlichen Fragen des U-Haftvollzuges werden nun Anstaltsleiter zuständig.
“Die Entscheidungen in Fragen des Vollzugs werden zukünftig dort getroffen, wo die Sachnähe am größten ist: Vor Ort, in den Anstalten. Das führt zu einer deutlichen Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren und zu einer spürbaren Entlastung der bisher zuständigen Gerichte.“, so der sächsische Justizminister weiter.
Er betonte auch weiter, dass ein Schwerpunkt des Entwurfs in der Ausgestaltung des Vollzugs an jungen Untersuchungsgefangenen liege. Es sei besonders wichtig, dass gerade die jungen Gefangenen die Zeit bis zur Gerichtsverhandlung nicht nur absitzen sollen, sondern sinnvoll die Zeit nutzen können. Deshalb sei der Vollzug an jungen Untersuchungsgefangenen erzieherisch zu gestalten.
Der Entwurf soll deutlich machen, dass im Untersuchungshaftvollzug den sozialen Hilfen eine bedeutende Stellung zukommt. Dazu sieht er eine enge Zusammenarbeit der Anstalten mit Behörden, Einrichtungen und Organisationen außerhalb der Anstalten vor.
“Angesichts teilweise erschreckender Jugendgewalt ist es wichtig, auch im Vollzug junge Leute nicht sich selbst zu überlassen, sondern durch altersgemäße Bildungs-, Beschäftigungs- und Freizeitangebote zu fördern“, so Justizminister Mackenroth abschließend.
(ssc)