Staatsministerium Sachsen informiert über Genehmigungsverfahren für tschechisches Kernkraftwerk

Staatsministerium Sachsen informiert über Genehmigungsverfahren für tschechisches KernkraftwerkDresden. Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft in Sachsen hat im Internet den so genannten Feststellungsbescheid veröffentlicht.



Bei dem Feststellungsbescheid, den das Tschechische Umweltministerium erlassen hat, ist im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Erweiterung des Kernkraftwerkes Temelin erlassen wurden. Der Bescheid enthält detailliert alle Schwerpunkte (wie beispielsweise Fauna, Flora, Ökosystem, Oberflächengewässer, Klima, Luft), zu denen im Rahmen der UVP eine Untersuchung und Auswertung erfolgen muss.
Das Kernkraftwerk Temelin ist etwa 180 Kilometer entfernt von der sächsischen Grenze, aber in der Nähe von České Budějovice (Tschechische Republik). Es wurde im Jahr 2000 in Betrieb genommen. Derzeit  sind zwei in Betrieb befindlichen Kraftwerksblöcken mit einer installierten Leistung von etwa 2000 Megawatt. Der Bau von zwei weiteren Blöcken mit einer Leistung von je bis zu 1700 Megawatt ist derzeit geplant. Die Planungen beinhalten alle mit der Erweiterung in Zusammenhang stehenden Bauobjekte und technologischen Anlagen zur Energieerzeugung und -ableitung sowie zur Gewährleistung der Betriebssicherheit des Kernkraftwerkes.
Das tschechische Umweltministerium führte im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung ein vorbereitendes Feststellungsverfahren gemäß dem tschechischen UVP-Gesetz durch. Personen, Verbände und Behörden aus Sachsen hatten die Gelegenheit, die Unterlagen zum geplanten Bauvorhaben einzusehen und dazu Stellung zu nehmen. Alle dazu im tschechischen Umweltministerium eingegangenen Stellungnahmen wurden im Feststellungsbescheid berücksichtigt.

Der Bescheid ist bis zum 9. März 2009 unter www.smul.sachsen.de einzusehen.

(ssc)

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