Sachsens Sozialministerin Clauß kritisiert Hartz-IV-Verwaltung

Durch die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Regelungen würden nach Ansicht der Ministerin die Länderinteressen zu wenig berücksichtigt. Seitdem das Bundesverfassungsgericht 2007 die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) als unzulässige Mischverwaltung für verfassungswidrig erklärt hat, hat sich der Freistaat Sachsen für eine Ausweitung der verfassungskonformen Optionskommunen, die anstelle der Bundesagentur für Arbeit das SGB II selbst umsetzen sollen, eingesetzt. “Wir waren sogar bereit, dem Bund so weit entgegen zu kommen, die Forderung nach einer Ausweitung der Option zunächst zurückzustellen, wenn wenigstens die vom Bundesminister Scholz zugesagte Regelung für Länder mit Kreisgebietsreform kommt.“, so Christine Clauß.
Die sächsische Sozialministerin forderte Scholz nochmals ausdrücklich auf, seine Zusage einzuhalten. “Wir brauchen eine Regelung im Gesetz, die ermöglicht, dass die Optionskommune entscheidet, ob sie die Zulassung als kommunaler Träger zurückgibt und für das gesamte Gebiet des neuen Landkreises ein Zentrum für Arbeit und Grundsicherung errichtet wird oder die Möglichkeit zur Wahrnehmung aller Aufgaben nach dem SGB II auf das gesamte Kreisgebiet ausweiten kann. Es ist nicht vermittelbar, dass innerhalb eines Landkreises dauerhaft zwei unterschiedliche Organisationsstrukturen existieren. Den Landkreisen muss auch aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes die Möglichkeit eingeräumt werden, einheitliche Strukturen für die Betreuung langzeitarbeitsloser Menschen in ihren Landkreisen schaffen zu können!.“, so die Ministerin. Claus ist überzeugt, dass die vorgeschlagene Umsetzung gravierende Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger haben.
(ssc)