Europäisches Mahnverfahren - Grenzüberschreitende Rechtssicherheit

Der sächsische Staatsminister der Justiz Geert Mackenroth begrüßte die Neuregelung auf EU-Ebene mit den Worten: “Die neuen europäischen Verfahren bieten auch sächsischen Unternehmern die Möglichkeit, schnell und kostengünstig einen vollstreckbaren Titel gegen einen säumigen Geschäftspartner zu erlangen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Wirtschaft im Dreiländereck.“
Bisher haben viele Gläubiger davon Abstand genommen, ihre Forderungen im Ausland geltend zu machen, da meist Unkenntnis über die Rechtslage des anderen Landes, aber auch Sprachprobleme und Angst vor hohen Kosten erwartet wurden. Ab sofort können Geldforderungen im europäischen Rechtsverkehr in einem schnellen und einfachen Verfahren, dem Europäischen Mahnverfahren, geltend gemacht werden. Mittels eines europaweit einheitlichen Formulars kann der Gläubiger bei dem zuständigen Gericht den Erlass eines Zahlungsbefehls beantragen. Die Formulare sind in alle Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt.
Ist der Antrag nicht offensichtlich unbegründet, erlässt das Gericht den Zahlungsbefehl und übermittelt ihn dem Schuldner. Wenn der Schuldner nicht innerhalb von 30 Tagen in Einspruch gegangen ist, so kann das Gericht den Zahlungsbefehl vollstrecken lassen. Dies steht dann einem Urteil gleich und kann ohne weitere Formalitäten zwangsweise durchgesetzt werden. In Deutschland ist das Amtsgericht Wedding in Berlin zuständig. Ausnahme sind arbeitsrechtlicher Ansprüche.
Die Formulare und die zuständigen Gerichte in den anderen EU-Mitgliedstaaten für das Verfahren sind zukünftig über den Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen unter http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/index_de.htm abrufen.
Ab dem 1. Januar 2009 können Gläubiger zudem Geldforderungen bis 2.000 Euro nach dem neuen europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen einfach und kostengünstig mittels anwenderfreundlicher Formulare durchsetzen.
(ssc)