Strengere Regeln für Hubschrauberstarts und -Landungen in Leipzig

Der Stadt Leipzig hat wenige Möglichkeiten hier Abhilfe zu schaffen, denn für die Genehmigung von Starts und Landungen außerhalb von Flughäfen sind generell die Luftfahrtbehörden der Bundesländer zuständig. Im Freistaat Sachsen liegt die Zuständigkeit beim Regierungspräsidium Dresden. So kann die Stadt Leipzig in der Regel lediglich Stellungnahmen zu geplanten Starts und Landungen zu Rund- und Überflügen von und auf Plätzen im Stadtgebiet abgeben. Diese Stellungnahmen sollen künftig nach strengeren Kriterien abgegeben werden, deshalb wurde nun duech Oberbürgermeister Burkhard Jung auf Vorschlag von Baubürgermeister Martin zur Nedden eine entsprechende Dienstanweisung erlassen.
Die Stadt Leipzig wird in Zukunft keinen Starts und Landungen zustimmen, die zwischen 20 und 9 Uhr sowie zwischen 13 und 15 Uhr erfolgen sollen. Es werden ebenfalls Flüge abgelehnt, wenn die Flächen der Start- und Landeplätze in Wohngebieten liegen oder sich im Umkreis von 100 Metern (Luftlinie) von Schulen, Krankenhäusern oder Friedhöfen befinden. Weitere Gründe für eine negative Stellungnahme liegen vor, wenn der Start- oder Landeplatz in einem Naturschutzgebiet liegt oder befestigte Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge zum Start- oder Landeplatz Start- oder Landeplatz fehlen. Diese Dienstanweisung des Oberbürgermeisters schließt keine Hubschrauber ein, die außerhalb des Stadtgebietes starten oder landen bzw. die Stadt überfliegen. Militär-, Polizei- und Rettungshubschrauber unterliegen ebenfalls nicht dieser Regelung.
(mkr)