Ausbildungsverkehr im sächsischen ÖPNV finanziell gesichert
Dresden. Die sächsische Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)in den Landtag eingebracht.
Demzufolge sollen in den Jahren 2011 und 2012 jeweils 54 Millionen Euro bereitgestellt werden, um die ermäßigte Beförderung von Schülern, Auszubildenden und Studenten im Öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen und Bahnen gewährleisten zu können.
“Mit der neuen Regelung werden die Mittel gerechter verteilt“, erklärte Sachsens Verkehrsminister Sven Morlok. „Da, wo die Schulwege in der Regel länger sind, brauchen die Verkehrsunternehmen für einen sicheren und zuverlässigen Ausbildungsverkehr mehr Geld. Das haben wir berücksichtigt.“
Die Verteilung der Mittel an die Landkreise und Kreisfreien Städte soll nach dem Gesetzentwurf dynamisch berechnet und somit dem tatsächlichen Beförderungsbedarf angepasst werden. Damit wird besonders dem ländlichen Raum mehr Geld zur Verfügung stehen. Durch die Einführung eines Flächenfaktors werden gerade in weniger dicht besiedelten Gebieten die höheren Aufwendungen bei der Beförderung über größere Entfernungen besser berücksichtigt.
(ine)