Sächsische Staatsregierung macht Weg für neuen Feuerwehrführerschein frei
Dresden. Die sächsische Staatsregierung hat am heutigen Dienstag eine Verordnung erlassen, der zufolge ehrenamtliche Mitarbeiter von Feuerwehren auf vereinfachtem Wege die Fahrberechtigung für die Einsatzfahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 t erhalten können.
Eine Ende Juni in Kraft befindliche Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ermöglichte erstmals landesrechtliche Regelungen zur Erteilung des so genannten Feuerwehrführerscheins. Seitdem dürfen die Landesregierungen Feuerwehrführerschein für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t einführen. “Der Weg für die Erteilung des Sächsischen Feuerwehrführerscheins ist frei“, erklärte Sachsens Innenminister Markus Ulbig. “Auf der Grundlage der Verordnung kann den ehrenamtlichen Helfern der Feuerwehren, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und des Technischen Hilfswerkes unbürokratisch und kostengünstig die Fahrberechtigung für die Einsatzfahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 t erteilt werden. Der Feuerwehrführerschein ist ein wichtiger Beitrag, damit die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes dauerhaft gesichert bleibt. In Sachsen ist die Umsetzung sehr schnell gelungen.“ Der Freistaat Sachsen hatte sich von Beginn der Diskussion im Bundesrat für die Einführung des Feuerwehrführerscheins und die entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes stark gemacht.
(ine)