Sächsisches OVG bestätigt 2G-Kontrollpflicht im Einzelhandel
Bautzen. Der für das Infektionsschutzrecht zuständige 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat mit Beschluss vom 6. Januar 2022 einen Antrag auf Außervollzugsetzung der für den Einzelhandel geltenden sogenannten “2G-Regelung“ der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) abgelehnt.