Polizei darf Meldeauflagen gegen gewaltbereite Demonstranten erlassen
Als gewaltbereit eingestufte Demonstranten dürfen von der Polizei durch Meldeauflagen an der Teilnahme an Demonstrationen gehindert werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden. In der Urteilsbegründung hieß es, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit werde dadurch nicht verletzt.