Prozessauftakt im Mordfall Corinna im März 2010 am Landgericht Leipzig

Wie das Landgericht Leipzig am Dienstag mitteilte, sind für den am 12. März 2010 beginnenden Prozess fünf Verhandlungstage angesetzt. Wie es hieß, will das Gericht zunächst 12 Zeugen und 2 Sachverständige laden. Ob sämtliche Termine benötigt werden, will man vom Verhandlungsablauf abhängig machen.
Dem 39-Jährigen wird zur Last gelegt, am Nachmittag des 28.07.2009 in Eilenburg die 9-jährige Corinna S. mit der Absicht diese sexuell zu missbrauchen unter einem Vorwand in seinen Garten gelockt und das Kind nach Ausführung der von ihm an dem Kind begangenen Gewalt- und Sexualstraftaten zur Verdeckung dieser Taten getötet zu haben. Im Anschluss soll er die Leiche des getöteten Kindes in einem Müllsack versteckt haben und diesen in den Mühlgraben in Eilenburg geworfen haben. Im Rahmen einer groß angelegten Suche wurde die Leiche dann am 29.07.2009 aufgefunden.
Lutz Peter S. wurde dann recht schnell vorläufig festgenommen und befindet sich aufgrund Haftbefehls des Ermittlungsrichters am Amtsgericht Leipzig seit dem 02.08.2009 ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Nach seiner Festnahme hatte der Mann die Tat und die Tötung des Kindes im Rahmen seiner polizeilichen Beschuldigtenvernehmung am 01.08.2009 gestanden. Wie es hieß, wurden die Angaben zum Tatgeschehen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft durch die Ermittlungen bestätigt.
In der Mitteilung des Sprechers der Staatsanwaltschaft Leipzig nach der Anklageerhebung hieß es: “Die Staatsanwaltschaft geht im Rahmen der Anklage und vorbehaltlich des Ergebnisses der Hauptverhandlung davon aus, dass die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angeschuldigten zum Tatzeitpunkt weder erheblich einschränkt noch aufgehoben war.“
Bei dem Geständnis soll der Mann unter starkem Alkoholeinfluss gestanden haben, was sein Anwalt für problematisch einschätzte.
Im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptverhandlung hat der Vorsitzende der 1. Strafkammer des Landgerichtes Leipzig eine sitzungspolizeiliche Verfügung erlassen, die wie bereits schon bei der Verhandlung im Fall Michelle eine Erhöhung der Sicherheitsvorkehrungen aufgrund des massiven öffentlichen Interesses an der Hauptverhandlung vorsieht. Diese Verfügung enthält auch ein Verbot von politischen Kundgebungen jeder Art im Zusammenhang mit der Verhandlung.
(msc)