Urteil - Lebenslange Haft für den Holzklotz-Werfer

Dem 31-Jährigen war vorgeworfen worden, am 23. März 2008 einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke geworfen zu haben und damit den Tod der Insassen zumindest billigend in Kauf genommen zu haben.
Dieses Verbrechen hatte ganz Deutschland erschüttert, und viele Autofahrer waren durch diesen Anschlag auf die arglos auf der Autobahn fahrende Familie verunsichert, bei dem die Mutter zweier Kinder vor deren Augen starb.
Nach Ansicht des Gerichtes bestand kein Zweifel daran, dass Nikolai H. am Tattag einen Holzklotz und eine Fahrradfelge mit seinem Fahrrad zur Autobahnbrücke brachte radelte. Der Mann hatte die Tat in einer Vernehmung eingeräumt und dabei klares Täterwissen zu Protokoll gegeben. Das gestädnis wurde in den weiteren Ermittlungen durch mehrere Indizien gestützt, daher sei es auch als glaubhaft angesehen worden. So sind Sandanhaftungen am Holzklotz gefunden worden, die mit Bodenproben aus dem Garten des Täters übereinstimmten, zudem haben die Mobilfunkdaten deines Handys bestätigt, dass sich der Mann zur Tatzeit in der Nähe des Tatorts aufgehalten hatte. Den späteren Widerruf des Geständnisses wertete man daher als Schutzbehauptung.
Klar sei, dass Nikolai H. den Holzklotz fallen gelassen habe, als sich der Wagen näherte. Der Klotz durchschlug die Windschutzscheibe und prallte fast ungebremst auf den Körper von Olga K., die noch am Unfallort vor den Augen des Ehemannes und der Kinder an ihren schweren Verletzungen verstarb.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord in drei Fällen sowie vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angeklagt. Das Gericht befand ihn in allen drei Punkten für schuldig.
(msc)
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