Neues Jugendstrafvollzugsgesetz

Justizminister Mackenroth: Meilenstein für Jugendstrafvollzug

"Heute hat das Kabinett grünes Licht für das Sächsische Jugendstrafvollzugsgesetz gegeben," erklärte Justizminister Geert Mackenroth in Dresden zu dem Gesetzentwurf, der nun dem Sächsischen Landtag zugeleitet wird. „Der Vollzug der Jugendstrafe muss konsequent auf eine straffreie Zukunft des Gefangenen ausgerichtet sein. Dem trägt der Gesetzentwurf ebenso Rechnung wie der Aufgabe des Vollzugs, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen,“ erklärte der Minister.
 

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2007 den Vollzug der Jugendstrafe auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Nach der Föderalismusreform steht die Gesetzgebungsbefugnis für den Strafvollzug nunmehr den Ländern zu. „"Mit dem vorliegenden Entwurf haben wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Gesetzesform gegossen und unsere bewährte sächsische Vollzugspraxis gesetzlich festgeschrieben",“ erläuterte der Minister.

1.    "Der Erziehungsauftrag beeinflusst sämtliche Regelungen des Gesetzes. Nach dem Grundsatz }Fördern und Fordern} möchte ich die Verantwortung der Gefangenen für die Gemeinschaft und sich selbst stärken.

Sie sollen an ihrer Resozialisierung z.B. durch die Teilnahme an Therapieangeboten, an Ausbildung und Arbeit mitwirken," erklärte der Minister. Die Bereitschaft zur Mitwirkung kann durch Vollzugslockerungen gefördert werden. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Lockerungen sind bei Jugendstrafgefangenen gegenüber den Voraussetzungen bei Strafgefangenen angemessen herabgesetzt. Es gibt kein Zwangssparen mehr; vielmehr werden die Gefangenen zum freiwilligen Ansparen eines Überbrückungsgeldes motiviert.

"Wir wollen die Gefangenen verstärkt an der Vollzugsplanung beteiligen. Dazu sollen die Bediensteten alle vollzuglichen Maßnahmen mit ihnen erörtern. Dies ist ein bedeutsamer Teil des Kommunikationsgrundsatzes, den wir in unserem neuen Gesetz verankern wollen," führte Justizminister Mackenroth aus.

Pflichtverstöße haben vorrangig Erziehungsmaßnahmen zur Folge. Sollten Disziplinarmaßnahmen notwendig sein, so bleibt ihre Eingriffsintensität hinter denen des Erwachsenenstrafvollzugs zurück. Der Katalog der Disziplinarmaßnahmen wird modernisiert.

2.    Weiter erhöht werden die Sicherheit der Allgemeinheit und die Sicherheit in den Anstalten durch

-    die Ermöglichung von Drogentests,
-    das Verbot von Nahrungs- und Genussmittelpaketen, mit denen Drogen und Handys eingeschmuggelt werden, und
-    durch eine gesetzliche Regelung zur Trennscheibe für den Besuch in außergewöhnlichen Fälle.

3.    Der Entwurf berücksichtigt im besonderen Maße die Interessen der Opfer. So soll beim Gefangenen die Einsicht in die beim Opfer verursachten Tatfolgen geweckt und der Gefangene zur Schadenswiedergutmachung angeregt werden. Dafür kann nun auch das angesparte Überbrückungsgeld zur Verfügung gestellt werden.

4.    "Die schulische und berufliche Ausbildung der Gefangenen, ein Pfeiler auf ihrem Weg in die Gesellschaft, bekommt den Vorrang vor anderen Beschäftigungsmaßnahmen," legte Justizminister Geert Mackenroth dar.

Die Sozialtherapie für Jugendstrafgefangene wird gesetzlich verankert und weiter ausgebaut. Im Rahmen einer Sozialtherapie erhalten besonders gefährliche und behandlungsbedürftige Täter eine wissenschaftlich fundierte, personalintensive Betreuung und Behandlung, die speziell auf die Defizite dieser Tätergruppe eingeht. Sachsen hat als eines der ersten Bundesländer in der Justizvollzugsanstalt Zeithain eine Sozialtherapie für Jugendstrafgefangene eingerichtet; mit ihren 37 Haftplätzen ist diese Jugendsozialtherapie eine der größten im Bundesgebiet.

5.    Jugendstrafgefangene sollen künftig regelmäßig in überschaubaren Wohngruppen untergebracht werden, die auch eine differenzierte Unterbringung unter Berücksichtigung von Alter, Strafzeit und begangener Straftat ermöglichen. Einerseits erlaubt das den jungen Gefangenen in der Anstalt soziale Kontakte, andererseits gewährleistet das aber auch einen ausreichenden Schutz vor wechselseitigen Übergriffen.
Die Möglichkeiten zum Besuch der Jugendstrafgefangenen werden deutlich erhöht: von bisher monatlich einer Stunde auf vier Stunden. Darüber hinaus dürfen die Gefangenen zwei weitere Stunden Besuch von Angehörigen bekommen.

6.    Die Möglichkeiten der Resozialisierung sollen weiter verbessert werden: Die Arbeit der Bewährungshilfe und der Jugendgerichtshilfe auf der einen und des Vollzuges auf der anderen Seite werden besser vernetzt; ehemalige Gefangene können nach der Entlassung im Vollzug begonnene Maßnahmen fortführen. Dem Ziel der Verbesserung der Resozialisierungsbedingungen dient auch die Festschreibung bewährter sächsischer Vollzugspraxis, z.B. der heimatnahen Unterbringung im offenen Vollzug und der gesonderten Unterbringung von Gefangenen, die sich erstmals im Vollzug befinden.

"In diesem Jahr wollen wir den Jugendstrafvollzug in Sachsen aber nicht nur gesetzlich, sondern auch baulich auf eine neue Grundlage stellen: in Regis-Breitingen werden wir eine Jugendstrafanstalt einweihen, die zu den modernsten Anstalten im Bundesgebiet gehört. Hier werden wir unser modernes und sicheres Resozialisierungskonzept in die Praxis umsetzen," erklärte der Minister abschließend.

Im Freistaat Sachsen stehen derzeit in den Justizvollzugsanstalten Zeithain, Zwickau und Chemnitz 485 Plätze für den Jugendstrafvollzug zur Verfügung. 420 Jugendstrafgefangene waren am 1. Juli 2007 in den sächsischen Anstalten untergebracht, davon 384 männliche und 36 weibliche Jugendstrafgefangene. 37 Jugendstrafgefangene sind zwischen 14 und 18 Jahre alt. Die neue Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen wird mit einer Kapazität von 356 Gefangenen den Betrieb aufnehmen.

(SMJus/ Matthias Süßen) 

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