Korruptionsaffäre: Landtag entscheidet über Untersuchungsausschuss

Der Sächsische Landtag befasst sich heute in einer Sondersitzung mit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Korruptionsafäre. Dieser soll die "Verantwortung der Staatsregierung für schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik und Wirtschaft, von Richtern, Staatsanwälten und sonstigen Bediensteten der sächsischen Justiz, Polizei, von Landes- und kommunalen Behörden sowie für das Versagen rechtsstaatlicher Informations-, Kontroll- und Vorbeugungsmechanismen in Sachsen (Kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen)" klären.

Nachdem der Juristische Dienst des Landtages  den ersten Antrag der Oppositionsparteien für  "nicht zulässig" befunden hat, haben die Fraktionen von DIe LINKE, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über Änderungen am ursprünglichen Antrag vom 28.06.2007 beraten. Dabei seien vor allem die vom Juristischen Dienst kritisierten Formulierungen abgeändert worden. Inhalt und Umfang des Untersuchungsausschuss-Auftrages sollen aber davon unberührt geblieben sein. Medienberichten zufolge will sich die SPD der Stimme enthalten und den Antrag somit nicht blockieren. Wie es weiterhin heißt, erwägt auch die CDU eine Stimmenthaltung.

(ssc) 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.