Covid-19 - Freistaat Sachsen erweitert Maskenpflicht
Leipzig. Mit Wirkung vom 18. November gilt für weitere öffentlich zugängliche Orte in Sachsen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung.
Das Sozialministerium des Freistaates Sachsen hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus geändert. Demzufolge gelten ab dem 18. November 2020 folgende zusätzliche Regelungen:
• Alle Personen sind verpflichtet, vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden einschließlich der Parkplätze eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
• Vor den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
• Es wird empfohlen, dass die vulnerablen Gruppen auf nicht notwendige Fahrten mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten.
(ine)