Studiengebühren stehen am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand

Im konkreten Fall geht es um die Klage zweier Studenten der Universität Paderborn, die sich auf das Grundgesetz und den UN-Sozialpakt berufen. Nach Ansicht der Kläger sei die Einführung von Studiengebühren nicht mit dem Grundgesetz und dem UN-Sozialpakt vereinbar. Wie mitgeteilt wurde, rechne man noch im Verlauf des Tages mit einem Urteil des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichtes.
Begleitet wird das Verfahren von Aktionen der Studenten der Universität Leipzig, die sich ab 10:30 Uhr auf dem Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht stattfinden.
In Sachsen, wie auch in allen anderen neuen Bundesländern werden bislang noch keine Studiengebühren erhoben, auch Ministerpräsident Tillich hatte sich erst vor kurzem gegen Studiengebühren im Freistaat ausgesprochen. Seit einigen Jahren werden bereits in mehreren Bundesländern Studiengebühren erhoben. So müssen Studenten zum Beispiel in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen und im Saarland Studiengebühren von bis zu 500 Euro pro Semester zahlen. In Hessen kehrte man den Gebühren für Bildung bereits hatte zum aktuell laufenden Wintersemester den Rücken.
(jrs)