Landgericht Leipzig - Urteil gegen kino.to-Chefprogrammierer
Leipzig. Am Mittwoch fiel das Urteil im Prozess gegen den Chefprogrammierer von “kino.to“. Der 29-Jährige wurde vom Landgericht Leipzig zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
Bastian P. Wurde am Mittwoch wegen Verletzung des Urheberrechts in mehr als einer Million Fälle für schuldig befunden. Im vorangegangenen Plädoyer wurde von Seiten der Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten gefordet. Dieser Forderung schloss sich die “Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“, die als Nebenklägerin in dem Prozess auftrat, an. Von Seiten der Verteidigung des 29-Jährigen wurde kein Strafmaß benannt.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Bastian P. als Chefprogrammierer des illegalen Filmportals der Urheberrechtsverletzung in mehr als einer Million Fälle schuldig sei. Wie es hieß habe sich sein umfassendes Geständnis strafmildernd ausgewirkt.
Über das illegale Filmportal waren, bis zur Schließung durch die Polizei im Juni 2011, tausende raubkopierte Kinofilme und TV-Serien zum illegalen Download bereitgestellt worden.
(msc)