Staatsanwaltschaft Leipzig - Anklage nach Rohrbombenanschlägen erhoben
Leipzig. Nach Rohrbombenanschlägen auf insgesamt neun Bahnhöfe in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Bayern hat die Staatsanwaltschaft Leipzig jetzt Anklage erhoben.
Wie die Staatsanwaltschaft Leipzig am Mittwoch mitteilte ist nun gegen vier junge Männer im Alter 18 bis 20 Jahren Anklage wegen des Tatverdachts des vollendeten und des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des schweren Bandendiebstahls in mehreren Fällen am Amtsgericht Leipzig erhoben worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschat ist die Anklage gegen zwei 18-jährige, einen 19-jährigen und einen 20-jährigen Mann vor dem Jugendschöffengericht der Messestadt erhoben worden.
Drei der Angeschuldigten (18, 19/zur Tatzeit 18, 20) wird vorgeworfen, im Zeitraum vom 15.01.2011 bis 30.01.2011 jeweils in den Nachtstunden an insgesamt neun Bahnhöfen der Deutsche Bahn AG mit selbstgebauten so genannten Rohrbomben insgesamt zwölf Fahrkartenautomaten aufgesprengt zu haben, um an die im Innern der Automaten befindlichen Geldkassetten zu gelangen. Betroffen waren in Sachsen die Bahnhöfe in Mockrehna, Dahlen, Riesa und Grimma), in Sachsen-Anhalt die Bahnhöfen Weißenfels, Bad und Kösen und im Land Brandenburg der Bahnhof Bad Liebenwerda. In Bayern fanden die Anschläge auf den Oberfränkischen Bahnhöfen Bad Steben und Bad Staffelstein statt. Dem vierten Angeschuldigten, ein 18-jähriger junger Mann, soll zumindest an vier Tatorten mit dabei gewesen sein.
In drei Fällen gelangten die Beschuldigten nicht an die Geldkassetten in den Fahrkartenautomaten, wodurch es zumindest in diesen Fällen bei einem Versuch blieb.
Insgesamt erbeuteten die vier Beschuldigten aus den anderen neun Geldautomaten mehr als 19.000,00 €. Die Beute sollen sie untereinander aufgeteilt haben. Neben dem entwendeten Geld soll auch ein hoher Gesamtsachschaden entstanden sein, dieser liegt nach Angaben der Deutsche Bahn AG bei rund 20.000,00 €.
Die Beschuldigten waren Anfang Februar diesen Jahres festgenommen worden und haben im Verlauf der folgenden Ermittlungen zum Teil umfangreiche Geständnisse abgelegt. Dabei sollen sie auch Angaben zur Planung der Taten und zu den Tatabläufen gemacht haben.
Zur Zeit befinden sich noch ein 18-jahriger und 19-jähriger Beschuldigter in Untersuchungshaft. Zwei Angeschuldigte (18, 20) sind wieder auf freien Fuß, die gegen sie verhängten Haftbefehle sind bereits Anfang Februar 2011 durch den Ermittlungsrichter am Amtsgericht Leipzig gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.
Bei einer Verurteilung drohen den Angeschuldigten für die zur Last gelegten Straftaten Jugendstrafen von sechs Monaten bis zu Haftstrafen von fünfzehn Jahren.
Ob das Erwachsenenstrafrecht oder das Jugendstrafrecht Anwendung kommen wird ist noch vom Jugendschöffengericht zu prüfen, da es sich bei den Angeschuldigten um Heranwachsende handelt. Nach dem Jugendgerichtsgesetz ist eine Verurteilung dann “nur“ für die Dauer von bis zu zehn Jahren Jugendstrafe möglich.
(msc)
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