Vier Standorte für die gemeinsame Haftanstalt von Sachsen und Thüringen in der engeren Wahl
Dresden/Erfurt. Die Standorte Zwickau-Pöhlau, Korbußen/Großenstein, Zwickau-Marienthal und Gera-Aga sind die möglichen Standorte für den Neubau einer gemeinsamen Haftanstalt der Freistaaten Sachsen und Thüringen.
Nachdem die Landesregierungen Thüringens und Sachsens im September in einer gemeinsamen Kabinettssitzung die grundsätzliche Entscheidung für die Errichtung einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt getroffen hatten sind nun in einem ersten Evaluierungsverfahren die möglichen Standorte festgelegt worden. Die Innenminister Jürgen Martens (Sachsen) und Holger Poppenhäger (Thüringen) unterrichteten am gestrigen Dienstag ihre Kabinettskollegen über die in Frage kommenden Standorte in Thüringen und Sachsen, die insbesondere nach Kriterien wie Baurecht, Nähe zum anderen Bundesland und zu den Gerichten, konkrete Beschaffenheit des Grundstücks und seine Verkehrsanbindung bewertet wurden.
“Wir haben einen wichtigen Schritt hin zur gemeinsamen Errichtung einer Justizvollzugsanstalt gemacht“, erklärte Sachsens Justizminister Martens. “Thüringen braucht Haftplätze in Ostthüringen, wir in Südwestsachsen. Da macht es Sinn, gemeinsam zu bauen. Ich bin überzeugt, dass die Zusammenarbeit Einsparungen und Effizienzvorteile für beide Seiten bringt.“
Die endgültige Entscheidung soll am 1.Juli 2012 fallen. Bis dahin werden jetzt baufachliche und wirtschaftliche Gutachten erstellt. “Wir sind in Erfurt und Dresden auf die Zielgerade für eine gemeinsame Justizvollzugsanstalt eingebogen“, begrüßt Thüringens Justizminister Poppenhäger die erreichte weitere Etappe. “ich bin zuversichtlich, dass wir die neue JVA, die uns einen an Resozialisierung orientierten Justizvollzug ermöglicht, noch in diesem Jahrzehnt beziehen werden.“
(ine)