Verkehrsminister Dobrindt will EuGH-Entscheidung zur PKW-Maut
Brüssel/ Berlin. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt setzt im Streit um die PKW-Maut in Deutschland auf ein positives Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
In dieser Woche hatte die Kommission in Brüssel die zweite Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen die deutschen Mautpläne eingeleitet. Dabei bezieht sich die Kommission auf zwei Punkte, die ausländische PKW-Fahrer schlechter stellen als Nutzer in Deutschland zugelassener Autos. Zum einen, so heißt es aus Brüssel, werden deutsche Nutzer von der Straßennutzungsgebühr befreit, weil ihre Kfz-Steuer genau um den Betrag der Gebühr gesenkt wird. Zum anderen seien die Preise für Kurzzeitvignetten, die typischerweise für ausländische Nutzer vorgesehen sind, überproportional teuer.
Minister Dobrindt, dessen Partei, die CSU, auf die Einführung der Maut drängte und diese in den Koalitionsverhandlungen durchsetzte, reagierte gelassen. Man sei gerüstet für die juristische Auseinandersetzung, so Dobrindt, der EuGH werde zu Gunsten der Bundesregierung entscheiden. Bis zu dieser Entscheidung werde er die technische Umsetzung aussetzen, so der Verkehrsminister weiter.
Das deutsche Gesetz zur Einführung einer Straßennutzungsgebühr für PKW war am 8. Juni 2015 verabschiedet worden, zugleich wurde ein Gesetz beschlossen, das ausschließlich Haltern von in Deutschland zugelassenen PKWs die Befreiung von der Kfz-Steuer in Höhe der Straßennutzungsgebühr garantiert.
(ine)