Geflügelpest: Stadt ordnet Aufstallung in der Geflügelzucht an
Leipzig. Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt der Stadt Leipzig hat ab Sonntag, den 17. Januar 2021, die Aufstallung von Geflügel in den Risikogebieten rund um den Kulkwitzer See, den Cospudener See und den Zwenkauer See angeordnet.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig betrifft Hausgeflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse. Laufvögel sind von der Anordnung ausgenommen. Basierend auf den Risikobewertungen des Friedrich-Loeffler-Institutes sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat das Veterinäramt die Stadtteile Hartmannsdorf-Knautnaundorf, Knautkleeberg-Knauthain, Miltitz sowie die Bereiche von Grünau nahe dem Kulkwitzer See mit erhöhter Gefahr für das gehaltene Geflügel identifiziert. Diese liegen in unmittelbarer Nähe zu bekannten Rast- und Sammelplätzen von Wasser- und Watvögeln, welche das Virus übertragen.
In Sachsen wurde die Geflügelpest bisher am 25. Dezember und am 30. Dezember 2020 in Hausgeflügelhaltungen nahe Wermsdorf nachgewiesen. Sofern in Leipzig Nachweise von Geflügelpest erfolgen sollten, ist es möglich, dass die Risikogebiete angepasst werden müssen.
(ssc)