Neue Corona-Verordnung: Museen und Zoo geschlossen, Stadtbibliotheken bleiben nutzbar
Leipzig. Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen sind erhebliche Einschränkungen, insbesondere im Freizeitbereich, verbunden. So müssen beispielsweise Museen und Konzerthäuser schließen.
Seit dem 2. November 2020 sind gemäß der neuen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen sämtliche Freizeiteinrichtungen und Freizeitangebote bis 30. November geschlossen. Dazu gehören unter anderem alle Museen, der Zoo, der Wildpark in Connewitz, Theater und Konzerthäuser. Auch gastronomische Einrichtungen müssen schließen, dürfen allerdings einen Mitnahme- oder Lieferdienst anbieten. Touristische Aufenthalte in Hotels sind ebenfalls nicht möglich.
Für sämtliche Fußgängerzonen, Haltestellen und Bahnhöfe gilt entsprechend der Verordnung die Pflicht, eine Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen.
Die Stadtbibliothek Leipzig sowie die Stadtteilbibliotheken bleiben zur Ausleihe und Rückgabe von Büchern geöffnet. Der Besuch darf dabei nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bibliothekare empfehlen deshalb, Informationen vorab im Online-Katalog recherchieren, um später die Medien in der Bibliothek gezielt finden und ausleihen zu können. Zudem müssen vor Ort die Kontaktdaten hinterlassen werden.
(ine)