Erweiterte Masken-Pflicht in Leipzig
Leipzig. Als Reaktion auf die steigenden Corona-Infektionszahlen hat die Stadt Leipzig in einer Allgemeinverfügung die durch den Freistaat Sachsen festgelegten Gesundheitsschutzmaßnahmen im Stadtgebiet umgesetzt.
Mit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung gelten unter anderem Einschränkungen der Personenzahl bei Feierlichkeiten und Veranstaltungen sowie eine erweiterte Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Abdeckungen im öffentlichen Raum. Dazu zählen unter anderem:
- eine Sperrstunde in der Gastronomie zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr des Folgetages,
- eine Aufnahme der Kontaktdaten der Gäste in der Gastronomie, in Hotels, Hochschulen, Dienstleistungsbetrieben, Sportstätten etc.
- das Verbot der Abgabe von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr des Folgetages,
- Maskenpflicht, auch unter freiem Himmel, im Bereich des Innenstadtrings (täglich von 9:00 Uhr und 24:00 Uhr), an Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs und auf Wochenmärkten,
- Maskenpflicht in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände, außer im Unterricht,
- die Beschränkung auf maximal 25 Gäste aus dem Familien- und Freundeskreis bei privaten Feiern,
- die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf Veranstaltungen im Außenbereich auf höchstens 250 Personen und in geschlossenen Räumen auf höchstens 150 Personen.
Die “Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig über Beschränkungen im öffentlichen Raum zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ ist auf der Homepage des Gesundheitsamtes der Stadt Leipzig zu finden.
(ine)