Bestrafung des Inzest in Deutschland rechtmäßig
Leipzig/Straßburg. Der Leipziger Patrick S. Ist mit seiner Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert, in der er gegen das in Deutschland geltende Inzestverbot vorgegangen war.
Der mittlerweile 36-jährige Patrick S. war von deutschen Gerichten zu Gefängnisstrafen verurteilt worden, nachdem er mit seiner leiblichen Schwester mehrere Kinder gezeugt hatte. Er hatte seine Schwester erst im Erwachsenenalter kennengelernt, da er seine Kindheit erst im Heim und später in einer Adoptivfamilie aufwuchs. Nachdem sich die beiden Geschwister kennenlernten verliebten sich und bekamen vier Kinder, von den zwei mit Behinderungen auf die Welt kamen. Für den Inzest wurde der Bruder dann verurteilt und verbrachte insgesamt drei Jahre im Gefängnis.
Die Straßburger Richter sahen in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch di eBestrafung des Inzests in Deutschland. Wie es hieß sei das in Deutschland geltende Gesetz kein Verstoß gegen das Grundrecht auf den Schutz des Familienlebens und wiesen damit die Klage des 36-jährigen Leipziger ab.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist noch nicht rechtskräftig.
(msc)
Weiteres zum Thema: